Seit Dezember 2020 unterstützt das Medienzentrum Trier ca. 160 Schüler*innen und vulnerable Lehrkräfte mit Endgeräten aus dem Bestand des Landes.
Mit der Auslieferung der digitalen Endgeräte aus dem Digitalpakt II (Sofortausstattungsprogramm) entfällt die Notwendigkeit, Schüler*innen Endgeräte über die Kommunalen Medienzentren zu entleihen.
Sobald eine Schule Endgeräte aus dem Digitalpakt II (Sofortausstattungsprogramm) erhält, müssen die Endgeräte des Landes an das Medienzentrum zurück gegeben werden. Über die pädagogische Notwendigkeit der Ausleihe eines Endgerätes aus dem Digitalpakt entscheidet alleine die Schule.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Empfänger*innen von Grundsicherung eine finanzielle Förderung für ein Endgerät von der Arbeitsagentur erhalten:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202102001_ba146855.pdf
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie bei der Arbeitsagentur:
https://www.jobcenter-trier-stadt.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Endgeräte.pdf
Er muss von der Schule unterstützt werden:
https://www.jobcenter-trier-stadt.de/fileadmin/user_upload/210210_Bestätigung_Schule.pdf
Schulen haben die Möglichkeit, im Antrag bestimmte Geräte zu nennen. Wir empfehlen hier, diese Möglichkeit zu nutzen und das Medienbildungskonzept der Schule zu beachten. Naheliegend ist ebenfalls, die Grundanforderungen für die Endgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm zu beachten, um einen professionellen Unterricht zu ermöglichen:
https://bildungsnetz.bildung-rp.de/schulische-hard-und-software/sofortausstattungsprogramm.html
Wir empfehlen, frühzeitig die Rückgabe und ggf. den Wechsel des Endgerätes zu planen.
Lehrkräfte, die durch die Schulleitung von der Präsenzpflicht entbunden wurden, können unter Vorlage eines von der Schule auszugebenden Berechtigungsscheins bei dem regional zuständigen Medienzentrum ein Endgerät für die Dauer der Befreiung ausleihen. Ein druckfähiges Exemplar des Berechtigungsscheins finden Sie in der Anlage der EPOS-Nachricht vom 22.09.2020.
Das Medienzentrum Trier hat keine Möglichkeit, Lehrkräften generell Endgeräten zur Verfügung zu stellen.